Die Schufa handelt für die meisten Menschen weitgehend im Verborgenen: Bei dem Abschluss eines Handy- oder Kreditvertrags wird die Auskunftei ebenso informiert wie bei offenen Forderungen – direkten Kontakt haben die Kunden allerdings nur in seltenen Fällen mit der Schufa. Spätestens bei einem negativen Schufa-Eintrag ergeben sich allerdings unangenehme Folgen im Alltag, weil die Kreditvergabe erschwert wird. Wie können Sie einen Schufa-Eintrag löschen lassen?
Wie ein Schufa-Eintrag überhaupt zustande kommt
Bei der Schufa handelt es sich um eine sogenannte Auskunftei, die Bonitätsdaten von sämtlichen Bundesbürgern speichert und Unternehmen auf Anfrage zur Verfügung stellt. Positive werden ebenso wie negative Einträge gespeichert und wirken sich auf den Schufa Score aus, der die Kreditwürdigkeit jeder Person beschreibt. Positive Einträge erfolgen beispielsweise nach einer zuverlässigen und fristgerechten Tilgung eines Kredites; negative Einträge erhalten Sie wenn Sie Zahlungsaufforderungen dauerhaft nicht nachgekommen sind.
Ein geringer Schufa Score führt dazu, dass Sie schlechte Aussichten auf Kredite oder beispielsweise Mobilfunkverträge haben. Auch bei der Wohnungssuche wird durch den Vermieter immer häufiger eine Selbstauskunft verlangt.
Schufa-Score: Wie groß ist der Einfluss auf die Kreditvergabe?
Beim Schufa-Score handelt es sich um einen Prozentwert, der die Wahrscheinlichkeit abbildet, mit der Sie einen Kredit zurückzahlen werden und generell Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Ein Score von 95 würde beispielsweise bedeuten, dass Sie mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Einen Wert von 100 kann es dabei übrigens nicht geben, weil die Schufa das theoretische Risiko eines Todesfalls mit einkalkulieren muss. Bei einem negativen Schufa-Eintrag sinkt dieser Wert; ab unter 80 gilt das Risiko eines Kreditausfalls bereits als sehr hoch.
Doch auch bei einem höheren Score können die Folgen für Sie negativ sein: Die Banken kalkulieren die Kreditzinsen anhand Ihrer Kreditwürdigkeit. Es ist also durchaus möglich, dass Sie auch trotz eines negativen Eintrags oder vieler laufender Kreditverträge noch ein weiteres Darlehen erhalten, die Konditionen werden allerdings spürbar schlechter ausfallen. Ein Grund mehr einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Welche Kriterien Gläubiger erfüllen müssen
Hier stellt sich natürlich die Frage, ab wann Sie einen negativen Schufa-Eintrag ganz konkret erhalten können. In diesem Punkt ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eindeutig: Wenn Sie eine offene Forderung, der Sie nicht widersprochen haben, nicht begleichen und auch zwei schriftliche Mahnungen in einem Abstand von mindestens vier Wochen erhalten, darf der Gläubiger einen negativen Eintrag bei der Schufa anfordern.
Er muss Sie allerdings in einer der beiden Mahnungen darüber aufgeklärt haben, dass ein negativer Schufa-Eintrag die Folge sein kann.
Negative Einträge löschen lassen: Wie bei falschen Einträgen vorgehen?
Studien wurden etwa ein Drittel aller negativen Schufa-Einträge erstellt, ohne dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kriterien erfüllt worden sind. Wenn auch Sie von den negativen Einträgen überrascht wurden, könnte es sich um Falscheinträge handeln, die Sie sofort löschen lassen dürfen. Sie haben mehrmals jährlich das Recht, Einsicht in die über Sie gespeicherten Informationen zu erhalten – und somit Falscheinträge schnell zu erkennen. Diese sogenannte Selbstauskunft können Sie direkt auf der Website der Schufa anfordern.
Ganz konkret sollte folgendermaßen vorgegangen werden:
- Durch die angeforderte Selbstauskunft prüfen Sie zunächst Ihre Bonität.
- Prüfen Sie bei möglicherweise noch offenen Forderungen die sogenannten Löschfristen. Dabei handelt es sich um den Zeitraum bis zur Entfernung des Eintrags, in der Regel sind dies genau drei Jahre nach der Erledigung.
- Sollte die Schufa falsche Adressdaten über Sie gespeichert haben, sollten Sie die schnellstmöglich korrigieren lassen. Diese Korrektur muss schriftlich erfolgen; Sie sollten dabei eine Kopie der Meldebescheinigung beilegen, um die korrekten Daten zu belegen.
- Wenn Sie in der Selbstauskunft offene Forderungen finden, die Ihrer Meinung nach unberechtigt sind, sollten Sie zunächst den Gläubiger kontaktieren. Hat der Gläubiger seine Forderung bereits an ein Inkassobüro abgetreten, sollten Sie damit Kontakt aufnehmen.
- Sofern die Schuld bereits beglichen ist, sollten Sie den Antrag zur Löschung in Verbindung mit dem Erledigungsvermerk einreichen. Sowohl die Schufa als auch der Gläubiger müssen den Antrag erhalten.
- Jetzt heißt es warten: Die Löschung nimmt etwa drei Wochen Zeit in Anspruch.
Geringe Schuldensumme: Neue Kulanzregelung hilft
Wenn Sie ebenfalls von negativen Schufa-Einträgen betroffen sind, dann kennen Sie die unangenehmen Folgen nur zu gut: Der Abschluss eines Mobilfunkvertrages wird ebenso schwierig wie die Kreditvergabe. Obwohl die Zinsen sich derzeit auf einem Rekordtief befinden und Darlehen so günstig vergeben werden wie nie, achten die meisten Banken restriktiv auf die Bonität des Schuldners. Aus diesem Grund gibt es seit 2012 eine Kulanzregelung, bei der Sie eine vorzeitige Löschung von negativen Einträgen vornehmen lassen können.
Hierbei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Schuldensumme darf maximal 2000 EUR betragen
- Die offene Forderung muss innerhalb von sechs Wochen vollständig beglichen werden
- Es darf sich dabei nicht um eine Zwangsvollstreckung, eidesstattliche Versicherung oder titulierte Forderung handeln
- Der Gläubiger muss bestätigen, dass Sie die Forderung beglichen haben
Titulierte Forderung: Verjährung nach 30 Jahren?
Eine sogenannte titulierte Forderung ist aus Sicht des Schuldners besonders heikel: Dieser Fall liegt vor, wenn ein Richter die offene Forderung bestätigt. In der Regel ist dies der Fall, wenn nach dem üblichen Mahnverfahren ein Gerichtsvollzieher hinzugezogen wird. Dieser Schritt wird gegangen, wenn der Gläubiger mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Schuldner vorgehen will. Problematisch ist die titulierte Forderung vor allem, weil die Verjährung üblicherweise bei 30 Jahren liegt – ein langer Zeitraum, in dem theoretisch auch der Schufa-Eintrag bestehen bleiben würde.
Wenn Sie eine solche titulierte Forderung in Ihren Schufa-Akten vermerkt haben, sollten Sie möglichst schnell handeln: Die Forderung sollte möglichst schnell beglichen werden. Im nächsten Schritt wird die Forderung beim Amtsgericht entfernt, was prinzipiell den Weg frei macht, um eine vorzeitige Löschung zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Gläubiger einwilligt. Wird dann eine sogenannte Löschurkunde an die Schufa versendet, kann eine zügige Löschung des negativen Eintrags erfolgen.
Schufa-Eintrag vorzeitig löschen: Insolvenzverfahren abgeschlossen
Bei einer Privatinsolvenz handelt es sich um ein besonders starkes Negativmerkmal, welches die Kreditvergabe unmöglich macht. Natürlich haben Sie deshalb ein besonderes Interesse daran, dass solche Einträge zügig gelöscht werden. Hierbei müssen verschiedene Fälle unterschieden werden:
- Voraussetzung ist auch bei einer Privatinsolvenz, dass die offenen Forderungen beglichen werden. Ist dies nicht der Fall, greift die Verjährungsfrist wie bei titulierten Forderungen.
- Weitaus üblicher ist die Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung. Dies bedeutet, dass Sie eine Restschuld, die Sie über den Zeitraum der Privatinsolvenz nicht tilgen konnten, nicht mehr von Ihnen beglichen werden muss. In diesem Fall erfolgt die Löschung drei Jahre nach Beendigung der Privatinsolvenz.
Schufa-Eintrag löschen lassen: Wie hoch sind die Kosten?
Grundsätzlich ist die Löschung von negativen Einträgen bei der Schufa kostenfrei möglich. Die Schufa finanziert sich durch die Unternehmen sowie Kunden, die eine sofortige Bonitätsanfrage gegen Gebühr bestellen. Sie müssen natürlich berücksichtigen, dass Sie die Kosten für den Schriftverkehr tragen müssen. Die Anträge zur Löschung von Einträgen müssen auf dem Postweg versendet werden.
Wie lange dauert es, negative Schufa-Einträge löschen zu lassen?
Hierbei sollten Sie beachten, dass die Löschung von Schufa-Einträgen überhaupt erst erfolgen kann, wenn Sie die Forderung beglichen haben oder die Schuld verjährt ist. Die Verjährung von sogenannten titulierten Forderungen, die durch einen Richter bestätigt wurden, liegt bei 30 Jahren. Haben Sie die offene Forderung vollständig bezahlt und eine Löschung des negativen Eintrags beantragt, müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa drei Wochen rechnen.
Bei einer Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung müssen Sie einen Zeitraum von etwa drei Jahren nach Ende des Insolvenzverfahrens einkalkulieren, bis Sie von einer Löschung des negativen Eintrags ausgehen können. Eine Ausnahme ist eine geringe Forderung ist eine Höhe von maximal 2000 EUR, hier kann die Löschung sofort erfolgen – wobei „sofort“ nicht wörtlich zu nehmen ist: Die Schufa wird auch in einem solchen Fall einige Zeit zur Bearbeitung in Anspruch nehmen, bis der negative Eintrag aus Ihren Daten gelöscht wird.
Welche Bonitätsdaten werden noch über Sie gespeichert?
Die Auskunftei speichert nicht nur Ihre Adresse und laufende Kreditverträge. Auch gänzlich getilgte Kredite werden gespeichert und sind für Unternehmen einsehbar. Dasselbe gilt für Kreditanfragen über einen Zeitraum von 12 Monaten.
Sämtliche Konten, über die Sie verfügen sind zusammen mit dem gewährten Kreditrahmen in Ihrer Schufa-Akte vermerkt. Solche Schufa-Einträge löschen zu lassen ist zumindest vorzeitig leider nicht möglich. Hierbei handelt es sich insbesondere bei einer pünktlichen Kreditrückzahlung allerdings auch oben einen positiven Eintrag, der Ihre Kreditwürdigkeit sogar noch erhöht.
Nicht gespeichert werden übrigens zusätzliche finanzielle Auskünfte wie das aktuelle Einkommen oder der Kontostand.
Fazit: Werden Sie aktiv
Keine Frage: Wenn Sie noch offene Forderungen zu begleichen haben, sollten Sie dies so schnell wie möglich tun. Ist die letzte Rate gezahlt, können Sie sich um die Löschung der negativen Einträge bemühen – und dieser Schritt ist auch dringend anzuraten. Bei negativen Einträgen verringern sich die Chancen auf einen Kredit oder die Konditionen verschlechtern sich erheblich. Eine automatische Löschung der negativen Einträge ist nach einem Zeitraum von drei Jahren zwar prinzipiell möglich. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass Sie sich selbst darum bemühen sollten, um den Vorgang zu beschleunigen. Egal ob abgeschlossene Privatinsolvenz oder die Begleichung einer titulierten Forderung: Kein Schufa-Eintrag besteht ewig.
Darüber hinaus führt die Schufa nachgewiesenermaßen einige 100.000 Falscheinträge, die auch Sie empfindlich treffen können. Nutzen Sie die Chance einer kostenlosen Selbstauskunft, zu der die Schufa verpflichtet ist. Auf diese Weise kommen Sie unberechtigten Einträgen auf die Spur, lassen diese löschen und können damit Ihre Bonität einfach und schnell deutlich erhöhen.
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