Mietschulden können schnell existenzbedrohend werden. Aus diesem Grund sollten Mieter immer versuchen, ihre Miete pünktlich und korrekt zu zahlen. Sollte dies wegen finanzieller Probleme nicht möglich sein, ist es unbedingt ratsam, sich schnellstmöglich an den Vermieter zu wenden und zu versuchen, gemeinsam mit diesem eine Lösung zu finden. Wenn keine Lösung erzielt werden kann oder Mieter ihre Schulden ignorieren, droht die Kündigung. Damit es nicht zum Verlust der Wohnung kommt, ist es für Mieter empfehlenswert, die nun folgenden Tipps und Tricks zu beachten.
Wann kann der Vermieter den Mietvertrag wegen Mietschulden kündigen?
Die Miete ist für die meisten Mieter in Deutschland der größte Posten, der monatlich zu zahlen ist. Wenn durch den Verlust des Arbeitsplatzes, Steuernachzahlungen oder auf Grund von unvorhergesehener Ausgaben die Miete nicht mehr gezahlt werden kann, wird die Lage für Mieter schnell sehr ernst.
Durch die Corona Pandemie sind viele Mieter plötzlich in existenzbedrohende finanzielle Schwierigkeiten geraten und konnten ihre Mieten in der Folge nicht mehr zahlen.
Unzählige Arbeitsplätze sind weggebrochen, wie sich die Lage weiterentwickeln wird, ist völlig unklar.
Während viele Vermieter in der Anfangsphase der Pandemie sehr kulant waren und großzügigen Erlassen und Mietstundungen zugestimmt haben, verlangen inzwischen eine Vielzahl an Vermietern die schnellstmögliche Rückzahlung der Verbindlichkeiten.
Mietschulden sind in Deutschland generell ein Kündigungsgrund. Die juristische Formulierung hierzu hört sich etwas holperig anhört. Es gilt jedoch verbindlich: Wer mit zwei Monatsmieten in Rückstand ist, dem darf der Wohnraum fristlos gekündigt werden.
Wie kann man als Mieter eine Wohnungskündigung vermeiden?
Nachdem ein Mieter die fristlose Kündigung erhalten hat, hat dieser weiterhin die Möglichkeit, die ausstehende Summe zu zahlen. Wenn er dies tut, verliert die Kündigung ihre Gültigkeit. Gut zu wissen ist jedoch, dass diese Möglichkeit nur einmal in zwei Jahren besteht.
Anders sieht es bei einer ordentlichen Kündigung aus. In diesem Fall verliert die Kündigung nämlich nicht ihre Gültigkeit, wenn der Mieter seine Verbindlichkeiten nach Erhalt des Kündigungsschreibens zurückzahlt. Das Mietverhältnis wird mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet. Der Deutsche Mieterbund setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Mieter auch bei einer ordentlichen Kündigung die Möglichkeit bekommen, ihre Mietschulden nach Eingang der Kündigung zu zahlen mit der Folge, dass die Kündigung dann nicht mehr wirksam ist.
Was kann man als Mieter tun, wenn man die Miete nicht mehr zahlen kann?
Wer seine Miete nicht mehr zahlen kann, weil beispielsweise der Job verloren wurde und auch bereits alle Rücklagen aufgebraucht sind, der befindet sich schnell in einer misslichen Lage. Sind bereits Mietschulden aufgelaufen, sollten diese dennoch so schnell wie möglich zurückgezahlt werden. Mieter sollten bei Zahlungsschwierigkeiten keinesfalls „den Kopf in den Sand stecken“.
Wenn nämlich die Miete zweimal nicht gezahlt wird, hat der Vermieter, so wie oben beschrieben, das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Selbst wenn der Vermieter darauf verzichtet, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, nachdem Mietschulden gemacht wurden, meist dauerhaft gestört.
Sollte die Miete trotz aller Bemühungen nicht gezahlt werden können, ist es unbedingt notwendig, so schnell wie möglich das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Mieter sollten in diesem Gespräch ehrlich erklären, wie es zu den Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist und versuchen, gemeinsam mit dem Vermieter eine Lösung zu finden. Der persönliche Kontakt mit dem Vermieter ist in einer solchen Situation sehr wichtig. Wenn Mieter mit ihren Problemen nicht auf den Vermieter zukommen, bemerkt dieser nur, dass die monatlichen Überweisungen ausbleiben und kann die Situation nicht einordnen. Nicht selten vermuten Vermieter dann, dass es sich um Mutwilligkeit handelt und reagieren unnachgiebig.
Wer offen und ehrlich seine finanziellen Probleme mit dem Vermieter kommuniziert, der hat meist bessere Karten, wenn es um die Erzielung einer kulanten Lösung geht. Gerade in der Corona-Pandemie zeigen die meisten Vermieter Verständnis und gewähren Zahlungsaufschübe. Einige Vermieter sind sogar so kulant, dass diese auf die komplette Miete verzichten.
Grundsätzlich dürfen Vermieter übrigens auch auf eine Kaution zurückgreifen, wenn Mieter nicht zahlen. Wenn der Mieter seine Schulden zurückgezahlt hat, muss der Vermieter das Kautionskonto allerdings wieder aufstocken.
Viele Mieter geraten temporär in eine Situation, in der die Miete entweder gar nicht oder nicht vollständig gezahlt werden kann. Die Ursachen können ganz unterschiedlich sein.
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Häufig ist der finanzielle Engpass dem Verlust des Arbeitsplatzes geschuldet. Oft hilft es Mietern schon, wenn diese nicht die komplette Miete, sondern nur einen Teil dieser zahlen müssen. Mit einer Mietstundung ist auch dem Vermieter geholfen, da dieser nur temporär auf einen Teil der Miete verzichten muss.
Mieter sollten jedoch in jedem Fall davon absehen, die Miete ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter zu kürzen. Dies kann für Irritation und Ärger sorgen. Zudem sollte so schnell wie möglich eine Lösung gefunden werden, wann und wie die restliche Miete zurückgezahlt werden kann. Dabei sollte der Mieter finanziell nicht überfordert werden. Die Rückzahlungsbeträge sind daher realistisch festzulegen.
Sollten die ausstehenden Teilbeträge nach der Stundungsvereinbarung insgesamt einen Mietrückstand von zwei Monatsmieten ausmachen, droht ebenfalls die Kündigung.
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Braucht man schriftliche Beweise für die Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter?
Vereinbarungen zu einer vom Mietvertrag abweichenden Art der Zahlung der Miete müssen grundsätzlich nicht schriftlich festgehalten werden. Dennoch empfehlen Experten, Sondervereinbarungen stets schriftlich zu fixieren. Dies, damit beide Parteien im Zweifelsfall oder falls der Streit noch eskaliert, Beweise vorlegen können.
Das Schriftstück muss in jedem Fall die vereinbarten Bestimmungen enthalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Besonders sicher ist es, wenn das Schriftstück im Kontext zum bestehenden Mietvertrag steht.
Welche Hilfen und Möglichkeiten gibt es, falls man sich mit Vermieter nicht einigen kann?
Nicht jeder Vermieter lässt mit sich reden. Selbst in der Pandemie bleiben einige Vermieter unnachgiebig und beharren auf die Erfüllung der vertraglich festgelegten Vereinbarungen.
Wenn keine Einigung mit dem Vermieter erzielt werden kann, sollten sich Mieter an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden. Auch eine Schuldnerberatungsstelle kann meist kompetent weiterhelfen. Oftmals bewirkt das Einschalten solcher Institutionen, dass der Vermieter sich doch noch auf eine Vereinbarung einlässt.
Grundsätzlich haben auch neue Mitglieder eines Mietervereins das Recht auf Informationen und Beratungen, wenn diese Zahlungsprobleme haben. Wenn ein Mieter schon Mitglied im Mieterverein war, bevor die Probleme aufgetreten sind, hat dieser das Recht auf eine kostenlose Rechtsschutzversicherung, wenn die Angelegenheit vor Gericht verhandelt wird.
Mieter, deren finanzielle Lage sich auch auf längere Sicht nicht verbessern wird, sollten nach Möglichkeiten suchen, ihre Miete schnellstmöglich wieder pünktlich und korrekt zahlen zu können. Gegebenenfalls ist es ratsam, sich einen zweiten Job, beispielsweise eine Beschäftigung auf 450 Euro-Basis, zu suchen. Auch kann es sinnvoll sein, Wohngeld zu beantragen.
Für Mieter, die Hartz IV beziehen, trägt der Staat die Kosten für die Wohnunterkunft im Rahmen der Grundsicherung.
Welche Besonderheiten gelten, wenn Corona-bedingt die Miete nicht mehr gezahlt werden kann?
Am 27.03.2020 wurde im Eilverfahren ein Gesetz verabschiedet, das in Bezug auf das Mietrecht eine Kündigung wegen aufgelaufener Mietschulden verbietet.
Das Gesetz untersagt es Vermietern, Mietern zu kündigen, die in der Anfangszeit der Pandemie ihre Miete nicht mehr zahlen konnten. Die Schulden bleiben jedoch bestehen und müssen bis Juni 2022 vollständig zurückgezahlt werden. Wenn bis Ende dieser Frist keine Rückzahlung erfolgt ist, darf der Vermieter dem Mieter kündigen.
Mit dem Gesetz soll vermieden werden, dass aus der Pandemie eine „Krise der Wohnungslosigkeit“ wird.
Zu beachten ist, dass Mieter auch auf ihre Mietschulden, die in der Zeit der Pandemie entstanden sind, Verzugszinsen zahlen müssen. Die Verzugszinsen betragen rund 4,2 % der Monatsmiete. Unterschätzt werden sollten die Zinsen nicht, da diese parallel zu den laufenden Mietzahlungen beglichen werden müssen.
Mieter, welche schon im März 2020 die ersten Schulden gemacht haben und einen Monat später auf Grund von Corona weitere Schulden gemacht haben, darf vom Vermieter gekündigt werden.
Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass der Mieter bis Mai 2020 noch zahlen konnte, aber im Juni und Juli 2020 diese Möglichkeit weggebrochen ist. Der Deutsche Mieterbund rät dazu, dass die Bundesregierung die in dem Gesetz verankerten Möglichkeiten im Sinne der Mieter verlängert. Dies insbesondere deshalb, weil bislang kein Ende der Pandemie zeitlich eingegrenzt werden kann.
Quellen und Links:
Danke für die Informationen. Meine Schwester kann leider nicht mehr ihre Miete zahlen, sie möchte, aber nicht zu uns umziehen. Wir suchen jetzt ein Notar für Immobilienrecht, der sie eventuell beraten kann.