Wie groß und teuer darf eine Hartz-4-Wohnung sein?

Sanierte Sozialwohnungen für Hartz4

Als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) oder auch von Sozialgeld (zum Beispiel bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – SGB XII) trägt das örtlich zuständige Jobcenter Ihre Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung), wenn diese angemessen sind. Diese „Angemessenheit“ ist oft problematisch. Es zählt dabei nicht allein die Quadratmeterzahl und Anzahl der in einer Bedarfsgemeinschaft wohnenden Personen, sondern auch das ortsüblich geltende Preisniveau, das zum Vergleich herangezogen wird.

BITTE BEACHTEN: Niemals den Mietvertrag ohne Jobcenter-Zusage unterzeichnen

Das Jobcenter muss immer vor der Unterzeichnung des Mietvertrages, diesen prüfen und zustimmen! Dies gilt in der Regel auch, wenn die Miete unterhalb bzw. im Rahmen der maximalen Mietkostengrenze liegt.

Zahlt das Jobcenter jedem die Wohnungsmiete?

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, also Hartz-IV-Empfänger sind, sind Sie für das Jobcenter formal ein „Kunde“ und gleichzeitig (alleiniger) Teil der zutreffenden Bedarfsgemeinschaft, für die auch die Kosten der Unterkunft (kurz: KDU), also Miete und Heizung zu zahlen sind.

Eine Bedarfsgemeinschaft kann aus Ihnen als alleinstehendem Empfänger von Hartz IV oder auch aus mehreren Beziehern von Grundsicherung bestehen, wenn Sie Ehepartner und / oder Kinder haben (Alter der Kinder: unter 25). Dabei wird vom Jobcenter die Miete (konkret Kosten der Unterkunft: Miete plus Heizung) übernommen, wenn die Wohnung samt Nebenkosten als angemessen anerkannt wird.

Zur Information:
Volljährige Kinder unter 25 müssen grundsätzlich bei den Eltern wohnen. Nur in Ausnahmefällen besteht ein eigenständiger Anspruch auf eine eigene Wohnung nach dem SGB II, wenn entweder das Zusammenleben im elterlichen Haushalt unzumutbar ist oder berufsbedingt ein Umzug unerlässlich ist.

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Wie groß darf die Wohnung eines Hartz-4-Empfängers sein?

Es gibt grundsätzlich Unterschiede bei der Angemessenheit des Wohnraumes. Generell bestimmt vor allem die Anzahl der Personen, die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft zugerechnet werden, den Anspruch auf eine angemessene Wohnungsgröße.

Dafür gibt es Tabellen, die aber örtlich und regional unterschiedlich sind. Es gibt hier teilweise beträchtliche Unterschiede zwischen einzelnen Städten und auch Stadt und Land.

Faustregel

Die folgende Beispielrechnung dient lediglich zur Orientierung und soll die angemessene Wohnraumgröße und Kaltmiete für Hartz-Empfänger in Hamburg darstellen.

Anzahl Personen Angemessener Wohnraum Angemessene monatl. Bruttokaltmiete
1 Person (Single-Haushalt) bis 45 – 50 m² 501,50 Euro
2 Personen bis 60 m² 609,60 Euro
3 Personen bis 75 m² 755,25 Euro
4 Personen bis 85 m² 909,00 Euro
5 Personen bis 95 m² 1.180,20 Euro
jede weitere Person zusätzlich 12,5 m² 168,15 Euro

Wichtig:

  • Bei der Anzahl der Personen zählen Kinder genauso wie Erwachsene als eine (1) Person.
  • Wohnräume für mehr als 2-Personen können für jede weitere Person um zusätzliche 10 bis 15 qm (Quadratmeter) kalkuliert werden.
  • Die Zahlen aus der Tabelle sind nur grobe Richtlinien. Da es keine deutschlandweite einheitliche Regelung gibt, kommt es hier zu regionalen Unterschieden bei der Berechnung.

Welche Wohnungsgröße ist bei Hartz-4 Bezug zulässig?

Grundsätzlich stehen jeder Einzelperson ungefähr bis zu 50 qm Wohnfläche zu. Es wird in der Verwaltungspraxis ausdrücklich bei der Wohnfläche nicht zwischen Erwachsenen und Kindern unterschieden. Das bedeutet, dass auch Kinder denselben Platzanspruch haben wie Erwachsene. Bei angespannten Wohnungsmärkten zum Beispiel in begehrten Großstädten und A-Lagen (beste Wohngegend einer Stadt) können auch höhere Mieten im Einzelfall akzeptiert werden. Auch Härtefallreglungen sind möglich.

Zur Information:
Bei der Berechnung der angemessenen Wohnungsgröße zählen Erwachsene und Kinder unter 18 als vollwertige Personen ohne Unterschied im Anspruch auf eine bestimmte Wohnfläche.

Was ist der Unterschied zwischen einer Wohn- und Bedarfsgemeinschaft?

Definition Bedarfsgemeinschaft (BG)

Bei einer Bedarfsgemeinschaft ist davon auszugehen, dass alle Personen und Mitglieder eines Haushalts sich sich finanziell gegenseitig unterstützen, finanziell von einander abhängig sind oder den Großteil der Ausgaben aus einer gemeinsamen Kasse bestreiten.

Das SGB II berechnet den Regelsatz in diesem Falle für alle Personen des gleichen Haushalts. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Einzelperson
  • Ehe und Ehe-ähnliche Geminschaften
  • Paare mit Kinder (Kinder = unter 25 Jahre, unverheiratet)

Definition Wohngemeinschaft (WG)

Bei einer Wohngemeinschaft bestehen keine verwandtschaftlichen Verhältnisse und auch keine Ehe oder eheähnliche Beziehungen zwischen der einzelnen Mietparteien. Das bedeutet auch, dass die Mitglieder der Wohngemeinschaft untereinander keine gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen und Einstandspflichten haben. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger mit einer fremden Person in einer Wohngemeinschaft lebt, zählt weder das Einkommen der anderen Person noch das Zimmer dieser Person als Wohnfläche im Sinne des Hartz IV Rechtes. Wichtig ist hierbei aber der Nachweis durch einen gültigen Untermietvertrag.

Dagegen können unverheiratete Paare als Bedarfsgemeinschaft gewertet werden. Das bedeutet, auch das Einkommen des unverheirateten Partners zählt für die Einkommensberechnung nach dem Hartz IV und wird unter Umständen angerechnet. Es wird dann davon ausgegangen, dass die Partner sich gegenseitig auch finanziell unterstützen.

Zur Information:
: Sollten Sie beim Hartz IV Bezug eine echte Wohngemeinschaft gründen, die keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Grundsicherung darstellt, müssen Sie das dem Jobcenter vorab mitteilen und auch eine rechtswirksamen Untervermietungsvertrag vorlegen, der beweist, dass die andere Person mit Ihnen in keinerlei Beziehung steht (weder verwandtschaftlich noch partnerschaftlich / Ehe)

Wie viel Miete zahlt das Amt bei ALG-2?

Grundsätzlich gibt es in allen Städten und Regionen eigenständige Miettabellen, aus welchen zu entnehmen ist, wie hoch die Miete für die Wohnungen sein dürfen, die nach dem SGB II und XII als angemessen bezahlt werden. Dabei kommen ganz unterschiedliche Miethöhen zusammen, die auf das ortsübliche Preisniveau abstellen.

Natürlich ist eine Hartz IV konforme Wohnung in einer Top-Stadt wie München teurer als eine ebensolche Wohnung in einer Brennpunktregion im Ruhrgebiet. Die tatsächliche Quadratmeterzahl ist dabei nicht unbedingt entscheidend, die echte Miethöhe ist wichtig. Und auch die Kosten für Heizung und andere Nebenkosten müssen angemessen sein.

Ganz wichtig ist auch immer die aktuelle Situation des Wohnungsmarktes vor Ort. Wenn keine günstigere Wohnung angemietet werden kann, lässt sich das ja auch durch den Nachweis von entsprechenden (erfolglosen) Bemühungen nachweisen.

Wichtiger Tipp:
Achten Sie auf die Miethöhe und überprüfen Sie, ob die zu vereinbarende Miete noch im Rahmen der Mietkosten der örtliche Hartz IV Regeln ist. Die Quadratmeterzahl kann dabei vernachlässigt werden. Wichtig: Die Miettabellen sind in allen Städten und Regionen unterschiedlich. Wenn Sie die genaue aktuelle Höhe der nach dem Hartz IV in Ihrer Region zulässigen Mieten erfahren wollen, müssen Sie bei dem örtlich zuständigen Jobcenter nachfragen.

Was bedeutet Warmmiete, Kaltmiete und Nebenkosten?

Warmmiete:

Warmmiete bedeutet nach den Hartz IV Regeln die Miete inklusive der Nebenkosten für Wasser etc.

Kaltmiete:

Zunächst ist folglich die Höhe der Kaltmiete für die Angemessenheit nach dem Hartz IV ausschlaggebend. Aber auch die Nebenkosten müssen sich in einem angemessenen Verhältnis bewegen. Das bedeutet, dass das Jobcenter zwar die gesamten Kosten der Unterkunft trägt (Kaltmiete plus Kosten für die Heizung, Abrechnung Gärtner etc.), aber diese Nebenkosten auch angemessen sein müssen.

Sie müssen als Hartz IV Bezieher auch einmal jährlich die Nebenkostenabrechnung des Vermieters dem Amt / Jobcenter vorlegen, um die Angemessenheit prüfen zu lassen. Wenn es zu einer Nachzahlung bei angemessenen Nebenkosten kommt, muss das Jobcenter diese Nachzahlung auch zusätzlich im Rahmen des Hartz IV bezahlen. Anderseits steht dem Amt auch eine Erstattung von Nebenkosten zu, weil die Nebenkosten bereits monatlich im Voraus durch das Jobcenter / Amt bezahlt wurden.

Zur Information:
Die Miete sowie die Nebenkosten dürfen die in den Miettabellen des Jobcenters genannten Werte für die Bruttokaltmiete nicht überschreiten.

Wer zahlt Heizung, Wasser und Strom?

Grundsätzlich zahlt das Jobcenter die laufenden Kosten für die Unterkunft aus Miete sowie anerkannten Nebenkosten. Dieser Betrag wird ihnen monatlich im Voraus zusammen mit dem Regelsatz für das Hartz IV überwiesen. Weil es zu starken Preiserhöhungen auf dem Stromsektor in den letzten Jahren gekommen ist, ist eine sogenannte „Stromarmut“ entstanden. Hartz IV Bezieher konnten ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen und mussten teilweise Stromsperren hinnehmen. Hier sind dann Stundungsanträge an das betreffende Stromunternehmen möglich. Auch Darlehn über das Jobcenter können unter Umständen beantragt werden.

Zur Information:
Die Stromrechnungen fallen nicht unter die zusätzlich zu übernehmenden Kosten der Unterkunft (KDU) durch das Jobcenter. Das bedeutet, dass Sie Ihre Stromrechnung immer selbst zahlen müssen, weil dieser Betrag statistisch im Regelsatz enthalten ist.

Was passiert, wenn die Wohnung für Hartz-4 zu teuer ist?

Bei vielen Hartz IV Beziehern besteht das Problem, dass die bewohnte Wohnung nach den Hartz IV Regeln zu teuer ist. Im Verwaltungssprachgebrauch wird diese dann als „unangemessen“ bezeichnet. Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich verhalten können.

Eine Möglichkeit ist, dass Sie die Differenz zwischen tatsächlicher Miete und angemessener Miete selbst bezahlen. Das machen viele Hartz IV Bezieher, um nicht ihre oft seit Jahren vertraute Wohnung zu verlieren. Mit der Wohnung ist meist auch der soziale Lebensmittelpunkt für den Hartz IV Bezieher und ggf. seine Kinder verbunden.

Die Zahlung aus dem Regelsatz führt aber zu einer Unterdeckung beim Existenzminimum. Das Jobcenter kann aber nicht rechtlich den Auszug verlangen. Lediglich kann ein Bescheid erlassen werden, der dem Mieter eine Frist von 6 Monaten gibt, die Miete zu senken oder eine bezahlbare Wohnung zu finden. Eine bezahlbare Wohnung kann aber oft bei dem angespannten Wohnungsmarkt nicht gefunden werden, wenn man nur Hartz IV bezieht und evtl. zusätzlich sogar eine negative Bonitätsauskunft hat. In dem Fall besteht die Möglichkeit, dem Jobcenter die Bemühungen nach der Wohnungssuche nachzuweisen und die Erfolgslosigkeit zu belegen.

Außerdem könnten Zimmer untervermietet werden, um die eigenen Mietkosten zu senken. In vielen Fällen wird es sich auch lohnen, Widerspruch gegen eine Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft zu erheben, weil die Wohnungsmarktsituation vor Ort und die individuelle Stellung als erwerbsloser Hartz-IV-Empfänger den Zugang zum Wohnungsmarkt und zu günstigeren Wohnungen erschwert.

Auch wenn so manches Angebot verlockend klingt, raten wir davon ab, als Arbeitsloser kurzfristige Kredite aufzunehmen, um eine potentielle Verschuldung zu vermeiden.

Übrigens:
Wenn das Jobcenter zu einer Senkung der Miete / KDU und damit auch zu einem Umzug auffordert, muss das Jobcenter auch den Umzug zahlen. Wenn Sie dann keine Familie oder Freunde haben oder krank sind, kann auch nach vorherigem Antrag an das Jobcenter ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt werden, den Umzug durchzuführen. Alle Verfahren gegen das Jobcenter vor dem Sozialgericht sind übrigens kostenfrei. Es besteht auch kein Anwaltszwang.

Wichtige Quellen und Links:

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